Immobilien- und Sachverständigenbüro Oldenburg 

Wertermittlung

Gegenstand einer Wertermittlung ist in der Regel immer ein bebautes Grundstück; die Wertermittlung kann sich aber auch auf ein unbebautes Grundstück oder nur auf ein bestehendes Gebäude beziehen.

Sinn und Zweck einer Wertermittlung ist es, einen Interessenausgleich zwischen Anbieter und Nachfrager zu erwirken. Natürlicher Weise haben dabei alle Beteiligten unterschiedliche Wertvorstellungen.

In der Regel ist das Ziel einer Wertermittlung stets die Ermittlung des Verkehrswertes. Dieser wird durch den §194 des Baugesetzbuches (BauGB) wie folgt beschrieben:

§194 BauGB

"Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre"


 
 
 
 
E-Mail
Anruf
Instagram